Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.
Wichtiger Hinweis, falls Sie das Prüftool PAC 2026 bereits kennen und verwenden: Nur weil der PAC 2026 Checker ein positives Prüfergebnis liefert, ist Ihr PDF Dokument nach den gesetzlichen Vorgaben noch lange nicht barrierefrei!
Im vorherigen Beitrag haben Sie gelernt, was ein barrierefreies PDF überhaupt ist. Damit Sie später ein barrierefreies PDF fachgerecht erstellen und/oder prüfen können, sollten Sie sich jetzt zunächst mit den Barrierefreiheits-Anforderungen vertraut machen. Für den deutschsprachigen Raum gibt es viele verschiedene Vorgaben, wenn es um barrierefreie PDFs geht. Manche davon sind bindend, manche wiederum nicht. Und dann kann eine zunächst nicht-bindende Vorgabe (z.B. Norm EN 301 549) natürlich auch noch bindend werden, wenn sie in Rechtsakten (z.B. BITV2.0) referenziert wird. Da stellt sich oft die Frage, was nun überhaupt gilt und relevant ist.
In diesem Beitrag lernen Sie:
- welche Vorgaben es gibt
- wie alle diese Vorgaben zusammenhängen,
- welche Vorgaben für Sie relevant sind, bzw. welche Kriterien Ihre PDF Dokumente erfüllen müssen, und
- wie sie möglichst effizient prüfen können, ob Ihre Dokumente die Vorgaben einhalten
Zeitdruck? Springen Sie über das Inhaltsverzeichnis einfach direkt zum Abschnitt “Wie können die relevanten Vorgaben effizient geprüft werden?”. So erhalten Sie zwar nicht alle Details, aber die wesentlichsten Erkenntnisse in kürzester Zeit.
Vorgaben
Bevor die Zusammenhänge aller Vorgaben dargestellt werden, werden zunächst die groben Inhalte der Vorgaben erläutert.
(EU) 2019/882 – Privatwirtschaft
Was ist die (EU) 2019/882?
Die (EU) 2019/882, welche auch als European Accessibility Act (EAA) bezeichnet wird, wurde im Jahr 2019 veröffentlicht. Sie ist eine Richtlinie „über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ und richtet sich überwiegend an die Privatwirtschaft.
Als EU-Richtlinie gilt sie nicht unmittelbar. Stattdessen verpflichtet sie die EU Mitgliedsstaaten über Artikel 31 Absatz 1, bis spätestens 28. Juni 2022 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, mit denen die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird. In Deutschland erfolgte dies beispielsweise durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Österreich durch das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG).
Erst ab dem 28. Juni 2025 müssen die Vorgaben der Richtlinie beziehungsweise der daraus entstandenen nationalen Gesetze eingehalten werden (Artikel 31 Absatz 2).
Zusammenfassung: Der European Accessibility Act definiert auf übergeordneter EU-Ebene Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit für die Privatwirtschaft. Diese Mindestanforderungen müssen von allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die konkrete rechtliche Verpflichtung entsteht jedoch erst durch die jeweiligen nationalen Gesetze, beispielsweise das BFSG in Deutschland.
Anwendungsbereich
Der European Accessibility Act richtet sich überwiegend an Unternehmen der Privatwirtschaft. Er betrifft Hersteller, Händler und Dienstleistungserbringer, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union anbieten.
Die Richtlinie enthält jedoch auch Ausnahmen, beispielsweise für Kleinstunternehmen oder wenn die Umsetzung der Barrierefreiheit eine unverhältnismäßige Belastung darstellen oder eine grundlegende Veränderung des Produkts oder der Dienstleistung bewirken würde.
Zusammenfassung: Die Richtlinie erweitert die gesetzlichen Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit erstmals umfassend auf die Privatwirtschaft. Allerdings gelten abhängig von Unternehmensgröße und Einzelfall bestimmte Ausnahmen.
Anforderungen im Hinblick auf PDF-Dokumente
Der European Accessibility Act beschreibt die grundlegenden Anforderungen an die Barrierefreiheit, legt jedoch (wie viele andere EU-Richtlinien) keine detaillierten technischen Prüfkriterien fest. Stattdessen greift auch hier das Prinzip der Konformitätsvermutung (Artikel 15).
Für PDFs bedeutet dies: Werden die Anforderungen der harmonisierten Norm EN 301 549 eingehalten, wird grundsätzlich vermutet, dass auch die Anforderungen der Richtlinie erfüllt sind und das PDF somit barrierefrei ist.
Zusammenfassung: PDF Dokumente müssen die Vorgaben der EN 301 549 einhalten, damit sie auch die Anforderungen der Richtlinie erfüllen.
Marktüberwachung und Sanktionen
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten außerdem, geeignete Verfahren zur Marktüberwachung einzurichten und Verstöße wirksam zu sanktionieren. Die konkrete Ausgestaltung der Überwachung sowie mögliche Bußgelder werden durch die jeweiligen nationalen Gesetze geregelt.
Zusammenfassung: Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird nicht nur vorgeschrieben, sondern auch durch nationale Marktüberwachungsbehörden kontrolliert und bei Verstößen finanziell sanktioniert.
(EU) 2016/2102 – öffentliche Stellen
Was ist die (EU) 2016/2102?
Die (EU) 2016/2102 ist eine Richtlinie „über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“, welche im Jahr 2016 veröffentlicht wurde. Als EU Richtlinie verpflichtet sie die EU Mitgliedsstaaten in Artikel 12 Absatz 1 die „erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft“ zu setzen, um die Vorgaben der Richtlinie zu erfüllen. Die Frist für die Umsetzung war dabei der 23. September 2018 und seit 23. Juni 2021 müssen alle Vorgaben der Richtlinie erfüllt werden (Artikel 12 Absatz 3). Es ist auch wichtig zu wissen, dass die Richtlinie in Artikel 8 die Mitgliedsstaaten zur Überwachung und Berichterstattung verpflichtet. Somit werden Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen auch tatsächlich geprüft.
Zusammenfassung: Die Richtlinie definiert auf übergeordneter EU-Ebene Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit für öffentliche Stellen. Diese Mindestanforderungen müssen von allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die konkrete rechtliche Verpflichtung entsteht jedoch erst durch die jeweiligen nationalen Gesetze.
Anwendungsbereich
In Artikel 1 Absatz 2 wird der Anwendungsbereich auf Websites und mobile Anwendungen der öffentlichen Stellen der EU Mitgliedsstaaten festgelegt. Dokumente sind dabei als Inhalt von Websites zu sehen. Der Begriff „öffentliche Stellen“ wird in Artikel 3 Nummer 1 genau definiert.
Nicht-Regierungs-Organisationen werden in Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b) explizit vom Anwendungsbereich ausgenommen, sofern sie „keine für die Öffentlichkeit wesentlichen Dienstleistungen oder speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtete oder für diese konzipierte Dienstleistungen anbieten“. In Artikel 1 Absatz 5 gibt die Richtlinie den EU Mitgliedsstaaten zudem auch die Möglichkeit, „Schulen, Kindergärten oder Kinderkrippen vom Anwendungsbereich“ auszunehmen.
Zusammenfassung: In den EU Mitgliedsstaaten gilt die Richtlinie für Websites und mobile Anwendungen von öffentlichen Stellen (mit Ausnahme von wenigen Einrichtungen) und somit bis in die unterste Stufe des Verwaltungsaufbaus (in Deutschland z.B. Gemeinden). Auch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, wie z.B. Ortskrankenkassen und Handelskammern zählen zu den öffentlichen Stellen.
Anforderungen im Hinblick auf PDF Dokumente
Die (EU) 2016/2102 legt ein Mindestmaß für Barrierefreiheitsanforderungen fest. In Artikel 4 wird vorgegeben, „dass öffentliche Stellen die erforderlichen Maßnahmen treffen, um ihre Websites und mobilen Anwendungen besser zugänglich zu machen, indem sie sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestalten“. Die Begriffe „wahrnehmbar“, „bedienbar“, „verständlich“ und „robust“ sind dabei weltweit die vier Grundprinzipien für Barrierefreiheit im Web. Die Grundprinzipien alleine sind jedoch nicht objektiv prüfbar. Daher wird in Artikel 6 konkretisiert, dass die Anforderungen des Artikels 4 (und somit auch die Grundprinzipien) als erfüllt gelten, wenn die Kriterien der harmonisierten Norm EN 301 549 eingehalten werden.
Zusammenfassung: PDF Dokumente müssen die Vorgaben der EN 301 549 einhalten, damit sie auch die Anforderungen der Richtlinie erfüllen.
EN 301 549
Was ist die EN 301 549?
Die EN 301 549 ist eine harmonisierte europäische Norm für die Barrierefreiheitsanforderungen für Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Produkte und Dienstleistungen, welche in ihrer ersten Fassung im Jahr 2014 veröffentlicht wurde. Die Norm wird von den Richtlinien (EU) 2016/2102 und (EU) 2019/882 referenziert. Dabei gelten die Barrierefreiheitsanforderungen der Richtlinien als erfüllt, wenn die Norm eingehalten wird.
Anwendungsbereich
Da eine Norm selbst nicht bindend ist, kann sie auch keine Länder oder Teile eines Verwaltungsaufbaus zur Einhaltung zwingen. Wenn sie jedoch von anderen Richtlinien referenziert wird (wie es in der EU 2016/2102 und der EU 2019/882 der Fall ist) und die Einhaltung der Norm in diesen Richtlinien gefordert ist, dann ist die Norm indirekt über solche Richtlinien bindend.
Der Anwendungsbereich der Norm legt sich lediglich auf IKT Produkte und Dienstleistungen fest . In Klausel 1 ist genauer spezifiziert, dass die Norm sowohl für webbasierte Technologien als auch für nicht webbasierte Technologien, für Software, Hardware und Dienstleistungen gilt. Für die unterschiedlichen Arten dieser IKT Produkte und Dienstleistungen gibt es in der Norm separate Klauseln.
Zusammenfassung: Die Norm ist für IKT Produkte und Dienstleistungen relevant.
Anforderungen im Hinblick auf PDF Dokumente
Grundlage des Dokuments ist Klausel 4. Für Personengruppen mit Einschränkungen werden in dieser Klausel Funktionalitätsanforderungen (z.B. „Nutzung ohne Sehvermögen“) abgeleitet. Diese Anforderungen dienen dazu, dass die betroffenen Personengruppen trotz ihrer Einschränkung Funktionen von IKT Produkten und Dienstleistungen ausfindig machen, identifizieren und bedienen können. Alle nachfolgenden Klauseln der Norm basieren auf den Bedürfnissen der Nutzer, welche zu den Funktionalitätsanforderungen führen (z.B. Inhalte ohne Sehvermögen wahrnehmen).
PDF-Dokumente gehören nach Klausel 3.1 zu den nicht-Web-Dokumenten (non-web document). Die Klausel 10 befasst sich ausschließlich mit dieser Art von Dokumenten. Somit sind für PDF-Dokumente die Anforderungen der Klausel 10 relevant. Hierbei ist zu beachten, dass die Klausel fast ausschließlich auf die testbaren Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) verweist (zusätzlich hat sie noch zwei eigene Kriterien zu Untertiteln und Audio, welche aber für PDF Dokumente i.d.R. irrelevant sind). Werden diese Kriterien für PDF-Dokumente erfüllt, so sind diese Dokumente normkonform.
Zusammenfassung: PDF-Dokumente müssen die Kriterien der Klausel 10 und somit auch teilweise die Kriterien der WCAG erfüllen, um normkonform zu sein.
WCAG
Was sind die WCAG?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) ist eine Richtlinie für barrierefreie Webinhalte, welche in der ersten Fassung bereits im Jahr 1999 erschienen ist. Sie wird regelmäßig aktualisiert und liegt momentan in der Fassung 2.2 vor. Die WCAG unterscheiden insgesamt drei Konformitätsstufen, welche als A, AA und AAA bezeichnet werden. In der Praxis gelten die Stufen A und AA häufig als Mindeststandard, während die Stufe AAA eher als weitergehender Zielstandard für besonders hohe Anforderungen an die Barrierefreiheit verstanden wird.
Da die Richtlinie vom World Wide Web Consortium (W3C) und nicht von einer legislativen Einrichtung erstellt wurde, ist sie selbst nicht bindend. Es ist jedoch zu beachten, dass Teile der Richtlinie (aktuell noch Fassung 2.1) beispielsweise in der EN 301 549 referenziert werden und aufgrund dieser Referenzierung bestimmte Inhalte eingehalten werden müssen.
Anwendungsbereich
Die WCAG findet Anwendung bei Web-Inhalten auf Desktop-PCs, Laptops, Tablets und mobilen Geräten. Es ist jedoch zu beachten, dass andere Verordnungen, Gesetze, Normen, etc. auch für nicht-Web-Dokumente (z.B. PDF Dokumente) auf die WCAG verweisen können. Damit gelten gewisse Inhalte der WCAG dann ebenfalls für die nicht-Web-Dokumente. In der EN 301 549 beispielsweise werden in der Klausel 10 für nicht-Web-Dokumente Teile der WCAG referenziert. Hintergrund ist hier, dass über Webseiten oft PDF-Dokumente (und andere nicht-Web-Dokumente) heruntergeladen werden können. Und da solche Dokumente i.d.R. zum Inhalt der Webseite gehören, werden für diese Dokumente gleichermaßen Barrierefreiheitsanforderungen gestellt.
Zusammenfassung: Die Richtlinie ist für Web-Inhalte ausgelegt, jedoch wird sie von anderen Normen und Standards auch für nicht-Web-Dokumente referenziert.
Anforderungen im Hinblick auf PDF-Dokumente
In der EN 301 549 in Klausel 10 wird genau definiert, welche Erfolgskriterien der WCAG erfüllt werden müssen, um die Konformität mit der Norm zu erreichen. Dabei handelt es sich ausschließlich um Erfolgskriterien der Konformitätsstufen A und AA. Da die Liste der Kriterien relativ lang ist, wird hier auf Klausel 10 der EN 301 549 verwiesen.
Zusammenfassung: PDF Dokumente müssen sämtliche A- und AA-Erfolgskriterien der WCAG erfüllen, welche in Klausel 10 der EN 301 549 genannt werden.
DIN ISO 14289-1
Die (DIN) ISO 14289-1 ist eine internationale Norm, welche in der ersten Fassung im Jahr 2012 veröffentlicht wurde. Sie beschreibt „wie elektronische Dokumente im PDF-Format so repräsentiert werden können, dass die Datei barrierefrei zugänglich ist“. PDF-Dokumente, die diese Norm erfüllen, werden auch als PDF/UA-konform bezeichnet. Während die WCAG technologieunabhängige Anforderungen an die Barrierefreiheit formulieren, konkretisiert die ISO 14289-1 diese Anforderungen speziell für PDF-Dokumente und gilt daher als der zentrale technische Standard für barrierefreie PDFs.
Anwendungsbereich
Die Einhaltung der Norm (wie auch jeder anderen Norm), egal ob international oder nicht, ist zunächst freiwillig. Eine Rechtsverbindlichkeit wird nur erreicht, wenn Gesetze oder Verordnungen auf die Normen verweisen. Zwischen Vertragspartnern kann aber natürlich auch die Einhaltung einer Norm vereinbart werden. In der Praxis ist der PDF/UA-Standard aufgrund seiner objektiven Prüfbarkeit mittlerweile so weit verbreitet, dass er selbst ohne Gesetze, Verordnungen oder Verträge angewandt wird und barrierefreie Dokumente fast nur noch PDF/UA-konform akzeptiert werden.
Zusammenfassung: Die Norm wurde explizit für barrierefreie PDF Dokumente erstellt und die Einhaltung der Norm wird in der gängigen Praxis vorausgesetzt.
Anforderungen
In Klausel 7 werden konkrete technische „Anforderungen an das Dateiformat“ genannt. Werden diese Anforderungen einhalten, so ist ein PDF Dokument normkonform / PDF/UA konform.
Zusammenhänge
Nachdem Sie nun die einzelnen Vorgaben kennengelernt haben, können wir die Zusammenhänge nochmals genauer betrachten.

Wie Sie aus der obigen Grafik erkennen können, sind die Richtlinien (EU) 2016/2102 (öffentlicher Sektor) und (EU) 2019/882 (Privatwirtschaft) die übergeordneten Rechtsakte für den deutschsprachigen Raum. Diese Richtlinien beinhalten selbst keine Anforderungen an barrierefreie Dokumente, sondern referenzieren die harmonisierte europäische Norm EN 301 549. Die EN 301 549 stellt für den Anwendungsbereich der Richtlinien somit die Mindestanforderung dar.
Als EU-Richtlinien gehen die Anforderungen der Richtlinien in die nationalen Rechtsvorschriften von Deutschland (BGG, BITV2.0, BFSG, BFSGV) und Österreich (WZG, BaFG) ein und daher referenzieren auch diese beiden Länder automatisch die EN 301 549. Hierbei wird in der Regel nicht explizit die Norm EN 301 549 referenziert, sondern generell harmonisierte Normen zu welchen auch die EN 301 549 gehört. Für sogenannten „nicht-Web-Dokumente“, also auch PDF-Dokumente Dokumente, verweist die EN 301 549 fast immer auf Teile der WCAG 2.1.
Da die Schweiz nicht zur EU gehört, ist die Schweiz nicht dazu verpflichtet, die Vorgaben der EU Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften zu implementieren. Trotzdem wurde in der Schweiz ein Standard (eCH-0059) erarbeitet, welcher zwar nicht die EN 301 549 referenziert, aber dafür ebenfalls die WCAG 2.1.
In keinem der deutschsprachigen Länder wird die ISO 14289-1 in den Rechtsvorschriften referenziert. Die Einhaltung der Norm wird in der gängigen Praxis aber erwartet, wenn von barrierefreien PDF Dokumenten die Rede ist. Hintergrund ist, dass sie technisch viel konkreter ist, als alle anderen Vorgaben und damit die Prüfung auf Barrierefreiheit deutlich objektiver möglich ist.
Zusammenfassung: Schlussendlich referenzieren alle deutschsprachigen Länder in den aktuellen Rechtsvorschriften und Standards indirekt Teile der WCAG 2.1 im Zusammenhang mit PDF Dokumenten. Zudem ist die Einhaltung der ISO 14289-1 bei barrierefreien PDF Dokumenten gängige Praxis und wird erwartet.
Welche Vorgaben müssen für ein barrierefreies PDF erfüllt werden?
In Deutschland und Österreich müssen für barrierefreie PDF-Dokumente die Vorgaben der Klausel 10 aus der EN 301 549 und die Vorgaben der Klausel 7 aus der ISO 14289-1 erfüllt sein. Da jedoch die Klausel 10 der EN 301 549 fast ausschließlich auf Teile der WCAG 2.1 verweist, sind im Endeffekt die WCAG 2.1 und die ISO 14289-1 relevant, was auch für die Schweiz gilt.
Glücklicherweise überschneiden sich die Kriterien der WCAG 2.1 und der ISO 14289-1, weshalb es zunächst Sinn macht, die beiden Richtlinien zu vergleichen. Zusätzlich beinhalten die WCAG Kriterien, die für PDFs nicht relevant sind und daher ausgefiltert werden sollten.
Unterschied zwischen WCAG 2.1 und ISO 14289-1 (PDF/UA)
Die WCAG wurden ursprünglich für Web-Inhalte entwickelt und sind somit nicht speziell auf PDF-Dokumente ausgelegt. Sie definieren die Anforderungen an die Barrierefreiheit, beschreiben jedoch in der Regel nicht, wie diese technisch in einem bestimmten Dateiformat umzusetzen sind. Ein Beispiel hierfür ist das folgende Erfolgskriterium zu Alternativtexten:
„Alle Nicht-Text-Inhalte, die dem Benutzer präsentiert werden, haben eine Textalternative, die einem äquivalenten Zweck dient, mit Ausnahme der unten aufgelisteten Situationen.“
Die WCAG legen damit fest, dass ein Alternativtext vorhanden sein muss. Sie beschreiben jedoch nicht, wie dieser in einer PDF-Datei technisch hinterlegt werden soll.
Die ISO 14289-1 (PDF/UA) wurde hingegen speziell für barrierefreie PDF-Dokumente entwickelt und konkretisiert die technische Umsetzung dieser Anforderungen. Für Grafiken wird beispielsweise festgelegt:
„Grafikobjekte müssen im Gegensatz zu Textobjekten mit einem Figure-Tag getaggt werden […], Figure-Tags müssen eine alternative Darstellung oder einen Ersatztext enthalten, der den mit dem Figure-Tag gekennzeichneten Inhalt repräsentiert […]“
Inhaltlich betrachtet definieren die WCAG somit die Anforderungen an die Barrierefreiheit, während die ISO 14289-1 deren technische Umsetzung für PDF-Dokumente konkretisiert. Dadurch ist der PDF/UA-Standard für die Erstellung barrierefreier PDFs deutlich präziser.
Würde die ISO 14289-1 sämtliche relevanten WCAG-Erfolgskriterien abdecken, könnte man sich bei der Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente vollständig auf die ISO-Norm konzentrieren. Dies ist jedoch nicht der Fall. Das AIIM US Committee hat in der Vergangenheit den PDF/UA-Standard mit der WCAG 2.0 verglichen und dabei festgestellt, dass folgende WCAG 2.0 Kriterien nicht durch die ISO Norm abgedeckt werden:
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T1: WCAG 2.0 Kriterien, die nicht von der ISO 14289-1 abgedeckt sind |
|---|
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1.2.1 bis 1.2.9 |
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1.4.3, 1.4.5 bis 1.4.9 |
|
3.2.3 bis 3.2.5 |
|
3.3.1, 3.3.3 bis 3.3.6 |
Diese Erfolgskriterien müssen daher zunächst zusätzlich zur ISO 14289-1 betrachtet werden.
Es ist außerdem zu beachten, dass das AIIM US Committee für den Vergleich die WCAG 2.0 herangezogen hat. Die EN 301 549 verweist jedoch auf die WCAG 2.1. Daher müssen zunächst auch die Erfolgskriterien berücksichtigt werden, die mit der WCAG 2.1 neu hinzugekommen sind:
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T2: Seit der WCAG 2.0 neu hinzugekommene Erfolgskriterien der WCAG 2.1 |
|---|
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1.3.4 bis 1.3.6 |
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1.4.10 bis 1.4.13 |
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2.1.4 |
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2.2.6 |
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2.3.3 |
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2.5.1 bis 2.5.6 |
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4.1.3 |
Für eine vollständige Betrachtung müssen nun beide Tabellen zusammengeführt werden. Dadurch ergibt sich zunächst die Gesamtmenge aller WCAG-2.1-Erfolgskriterien, die zusätzlich zur ISO 14289-1 betrachtet werden müssen.
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T3: Zusammengeführte Liste der nicht durch die ISO 14289-1 abgedeckten und der seit WCAG 2.0 neu hinzugekommenen Erfolgskriterien |
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1.2.1 bis 1.2.9 |
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1.3.4 bis 1.3.6 |
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1.4.3, 1.4.5 bis 1.4.13 |
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2.1.4 |
|
2.2.6 |
|
2.3.3 |
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2.5.1 bis 2.5.6 |
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3.2.3 bis 3.2.5 |
|
3.3.1, 3.3.3 bis 3.3.6 |
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4.1.3 |
Zusätzlich zur ISO 14289-1 zu berücksichtigende WCAG-Erfolgskriterien für barrierefreie PDF-Dokumente
Die zusammengeführte Liste (Tabelle T3) enthält zunächst alle Erfolgskriterien, die zusätzlich zur ISO 14289-1 betrachtet werden müssen. Für die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente sind jedoch nicht alle dieser Erfolgskriterien relevant. Zunächst muss berücksichtigt werden, dass die EN 301 549 nicht sämtliche Erfolgskriterien der WCAG 2.1 übernimmt. Dadurch reduziert sich die Liste auf die folgenden Erfolgskriterien.
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T4: Zusätzlich zur ISO 14289-1 relevante Erfolgskriterien der WCAG 2.1 für die Konformität mit der EN 301 549 |
|---|
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1.2.1 bis 1.2.5 |
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1.3.4 bis 1.3.5 |
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1.4.3, 1.4.5, 1.4.10 bis 1.4.13 |
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2.1.4 |
|
2.5.1 bis 2.5.4 |
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3.3.1, 3.3.3 bis 3.3.4 |
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4.1.3 |
Die verbleibenden zusätzlichen Erfolgskriterien müssen nun hinsichtlich ihrer Relevanz für PDF-Dokumente bewertet werden. Erfolgskriterien, deren Erfüllung ausschließlich das Verhalten des PDF-Viewers beziehungsweise des verwendeten Benutzeragenten betrifft, werden dabei nicht weiter berücksichtigt. Dadurch reduziert sich die Liste auf die folgenden zusätzlichen Erfolgskriterien der WCAG 2.1, die neben der ISO 14289-1 für barrierefreie PDF-Dokumente berücksichtigt werden müssen.
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T5: Endgültige Liste der zusätzlich zur ISO 14289-1 zu berücksichtigenden Erfolgskriterien der WCAG 2.1 |
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1.2.1 bis 1.2.5 (nur für Audio- und Videoinhalte relevant) |
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1.4.3, 1.4.5, 1.4.11 |
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3.3.1, 3.3.3 bis 3.3.4 (nur für PDFs mit Programmierung/JavaScript relevant) |
Die obige Tabelle enthält nun alle WCAG-2.1-Erfolgskriterien, die zusätzlich zur ISO 14289-1 berücksichtigt werden müssen, um die Anforderungen der EN 301 549 für barrierefreie PDF-Dokumente vollständig zu erfüllen.
Wie können die relevanten Vorgaben effizient geprüft werden?
Die manuelle Prüfung eines PDF Dokumentes auf die zuvor genannten Vorgaben ist extrem zeitaufwändig. Aus diesem Grund haben verschiedene Organisationen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, um die Prüfung und damit auch die Adaption von Barrierefreiheits-Standards zu erleichtern.
Matterhorn Protokoll
Das Matterhorn Protokoll ist eine Liste mit sämtlichen Fehlerkonditionen, die zur nicht-Einhaltung der ISO 14289-1 Norm führen. Wenn auf ein PDF Dokument also keine der Fehlerkondition mehr zutrifft, ist es PDF-UA konform.
Ein großer Vorteil des Protokolls ist, dass bei den Fehlerkonditionen zwischen maschinell prüfbar (M) und notwendiger menschlicher Prüfung (H) unterschieden wird. So dient das Protokoll als Grundlage für automatisierte Prüfungssoftwares, welche die maschinell prüfbaren Kriterien beurteilen können. Eine bekannte Softwares ist hier der PDF Accessibility Checker.
PDF Accessibility Checker (PAC)
Der PDF Accessibility Checker (PAC) ist eine Software, welche bei der Prüfung von PDF Dokumenten auf Barrierefreiheit unterstützt. Im Vergleich zu den Vorgängern PAC 2021 und PAC 2024, führt der PAC 2026 auch KI-gestützte Prüfungen durch, welche die manuelle Überprüfung der (H) Fehlerkonditionen etwas vereinfachen soll. Damit ist das Tool sowohl für die Prüfung der PDF/UA als auch der EN 301 549 Konformität extrem hilfreich. Wenn der PAC 2026 also zeigt, dass alle maschinell prüfbaren Kriterien erfüllt sind, müssen die PDF Dokumente (mit Unterstützung des Tools) nur noch auf die (H) Fehlerkonditionen des Matterhorn Protokolls und die erweiterten WCAG Kriterien überprüft werden.
Von den zuvor genannten zusätzlichen WCAG Kriterien, deckt der PAC 2026 folgende Kriterien ab:
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T6: Zusätzlich zur ISO 14289-1 relevante Erfolgskriterien der WCAG 2.1 für die Konformität mit der EN 301 549, die automatisiert mit dem PAC 2026 geprüft werden können |
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1.4.3, 1.4.11 |
Übrig bleiben also noch die Kriterien:
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T7: Zusätzlich zur ISO 14289-1 relevante Erfolgskriterien der WCAG 2.1 für die Konformität mit der EN 301 549, die manuell geprüft werden müssen |
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1.2.1 bis 1.2.5 (nur für Audio- und Videoinhalte relevant) |
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1.4.5 (sehr ähnlich zu Matterhorn 13-007) |
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3.3.1, 3.3.3 bis 3.3.4 (nur für PDFs mit Programmierung/JavaScript relevant) |
Für die Prüfung eines PDF Dokuments im deutschsprachigen Raum bedeutet das also, wenn ein Dokument:
- den PAC 2026 Prüfprozess erfolgreich passiert,
- keine (H) Kriterien des Matterhorn Protokolls mehr auf das Dokument zutreffen und
- die WCAG Restkriterien aus Tabelle T7 erfüllt sind,
so ist das Dokument ISO 14289-1 und EN 301 549 konform und erfüllt damit alle Voraussetzungen für ein barrierefreies Dokument.
Sie wissen nun, welche Vorgaben Sie bei der Erstellung von barrierefreien PDFs einhalten müssen. Sehen Sie sich jetzt an, welche Softwares Sie für die Erstellung benötigen.