Wichtiger Hinweis, falls Sie das Prüftool PAC 2024 bereits kennen und verwenden: Nur weil der PAC2024 Checker ein positives Prüfergebnis liefert, ist Ihr PDF Dokument nach den gesetzlichen Vorgaben noch lange nicht barrierefrei!
Im vorherigen Beitrag haben Sie gelernt, was ein barrierefreies PDF überhaupt ist. Damit Sie später ein barrierefreies PDF fachgerecht erstellen und/oder prüfen können, sollten Sie sich jetzt zunächst mit den Barrierefreiheits-Anforderungen vertraut machen. Für den deutschsprachigen Raum gibt es viele verschiedene Vorgaben, wenn es um barrierefreie PDFs geht. Manche davon sind bindend, manche wiederum nicht. Und dann kann eine zunächst nicht-bindende Vorgabe (z.B. Norm EN 301 549) natürlich auch noch bindend werden, wenn sie in Rechtsakten (z.B. BITV2.0) referenziert wird. Da stellt sich oft die Frage, was nun überhaupt gilt und relevant ist.
In diesem Beitrag lernen Sie:
- welche Vorgaben es gibt
- wie alle diese Vorgaben zusammenhängen,
- welche Vorgaben für Sie relevant sind, bzw. welche Kriterien Ihre PDF Dokumente erfüllen müssen, und
- wie sie möglichst effizient prüfen können, ob Ihre Dokumente die Vorgaben einhalten
Zeitdruck? Springen Sie über das Inhaltsverzeichnis einfach direkt zum Abschnitt “4. Wie können die relevanten Vorgaben effizient geprüft werden?”. So erhalten Sie zwar nicht alle Details, aber die wesentlichsten Erkenntnisse in kürzester Zeit.
Vorgaben
Bevor die Zusammenhänge aller Vorgaben dargestellt werden, werden zunächst die groben Inhalte der Vorgaben erläutert.
NACHTRAG: (EU) 2019/882
Die (EU) 2019/882 ist eine Richtlinie für die „Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“, welche im Jahr 2019 veröffentlicht wurde. Sie wird in Deutschland beispielsweise über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt, welches am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Die EU-Richtlinie und die abgeleiteten nationalen Gesetze verschärfen nochmal den Geltungsbereich der bereits vorhandenen Vorgaben und führen auch neue/erhöhte Strafmaßnahmen ein. Es ist also umso wichtiger, dass die nachfolgenden Vorgaben beachtet werden.
(EU) 2016/2102
Was ist die (EU) 2016/2102?
Die (EU) 2016/2102 ist eine Richtlinie „über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“, welche im Jahr 2016 veröffentlicht wurde. Als EU Richtlinie verpflichtet sie die EU Mitgliedsstaaten in Artikel 12 Absatz 1 die „erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft“ zu setzen, um die Vorgaben der Richtlinie zu erfüllen. Die Frist für die Umsetzung war dabei der 23. September 2018 und seit 23. Juni 2021 müssen alle Vorgaben der Richtlinie erfüllt werden (Artikel 12 Absatz 3). Es ist auch wichtig zu wissen, dass die Richtlinie in Artikel 8 die Mitgliedsstaaten zur Überwachung und Berichterstattung verpflichtet. Somit werden Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen auch tatsächlich geprüft.
Zusammenfassung: Die Richtlinie gibt auf der übergeordneten EU Ebene Mindestanforderungen für die Barrierefreiheit in digitalen Bereichen vor. Diese Anforderungen sind also von allen EU Mitgliedsstaaten mindestens zu erfüllen.
Anwendungsbereich
In Artikel 1 Absatz 2 wird der Anwendungsbereich auf Websites und mobile Anwendungen der öffentlichen Stellen der EU Mitgliedsstaaten festgelegt. Dokumente sind dabei als Inhalt von Websites zu sehen. Der Begriff „öffentliche Stellen“ wird in Artikel 3 Nummer 1 genau definiert.
Nicht-Regierungs-Organisationen werden in Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b) explizit vom Anwendungsbereich ausgenommen, sofern sie „keine für die Öffentlichkeit wesentlichen Dienstleistungen oder speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtete oder für diese konzipierte Dienstleistungen anbieten“. In Artikel 1 Absatz 5 gibt die Richtlinie den EU Mitgliedsstaaten zudem auch die Möglichkeit, „Schulen, Kindergärten oder Kinderkrippen vom Anwendungsbereich“ auszunehmen.
Zusammenfassung: In den EU Mitgliedsstaaten gilt die Richtlinie für Websites und mobile Anwendungen von öffentlichen Stellen (mit Ausnahme von wenigen Einrichtungen) und somit bis in die unterste Stufe des Verwaltungsaufbaus (in Deutschland z.B. Gemeinden). Auch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, wie z.B. Ortskrankenkassen und Handelskammern zählen zu den öffentlichen Stellen.
Anforderungen im Hinblick auf PDF Dokumente
Die (EU) 2016/2102 legt ein Mindestmaß für Barrierefreiheitsanforderungen fest. In Artikel 4 wird vorgegeben, „dass öffentliche Stellen die erforderlichen Maßnahmen treffen, um ihre Websites und mobilen Anwendungen besser zugänglich zu machen, indem sie sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestalten“. Die Begriffe „wahrnehmbar“, „bedienbar“, „verständlich“ und „robust“ sind dabei weltweit die vier Grundprinzipien für Barrierefreiheit im Web. Die Grundprinzipien alleine sind jedoch nicht objektiv prüfbar. Daher wird in Artikel 6 konkretisiert, dass die Anforderungen des Artikels 4 (und somit auch die Grundprinzipien) als erfüllt gelten, wenn die Kriterien der harmonisierten Norm EN 301 549 eingehalten werden.
Zusammenfassung: PDF Dokumente müssen die Vorgaben der EN 301 549 einhalten, damit sie auch die Anforderungen der Richtlinie erfüllen
EN 301 549
Was ist die EN 301 549?
Die EN 301 549 ist eine harmonisierte europäische Norm für die Barrierefreiheitsanforderungen für Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Produkte und Dienstleistungen, welche in ihrer ersten Fassung im Jahr 2014 veröffentlicht wurde. Die Norm wird von der (EU) 2016/2102 Richtlinie referenziert. Dabei gelten die Barrierefreiheitsanforderungen der Richtlinie als erfüllt, wenn die Norm eingehalten wird.
Anwendungsbereich
Da eine Norm selbst nicht bindend ist, kann sie auch keine Länder oder Teile eines Verwaltungsaufbaus zur Einhaltung zwingen. Wenn sie jedoch von anderen Richtlinien referenziert wird (wie es in der EU 2016/2102 der Fall ist) und die Einhaltung der Norm in diesen Richtlinien gefordert ist, dann ist die Norm indirekt über solche Richtlinien bindend.
Der Anwendungsbereich der Norm legt sich lediglich auf IKT Produkte und Dienstleistungen fest . In Klausel 1 ist genauer spezifiziert, dass die Norm sowohl für webbasierte Technologien als auch für nicht webbasierte Technologien, für Software, Hardware und Dienstleistungen gilt. Für die unterschiedlichen Arten dieser IKT Produkte und Dienstleistungen gibt es in der Norm separate Klauseln.
Zusammenfassung: Die Norm ist für IKT Produkte und Dienstleistungen relevant.
Anforderungen im Hinblick auf PDF Dokumente
Grundlage des Dokuments ist Klausel 4. Für Personengruppen mit Einschränkungen werden in dieser Klausel Funktionalitätsanforderungen (z.B. „Nutzung ohne Sehvermögen“) abgeleitet. Diese Anforderungen dienen dazu, dass die betroffenen Personengruppen trotz ihrer Einschränkung Funktionen von IKT Produkten und Dienstleistungen ausfindig machen, identifizieren und bedienen können. Alle nachfolgenden Klauseln der Norm basieren auf den Bedürfnissen der Nutzer, welche zu den Funktionalitätsanforderungen führen (z.B. Inhalte ohne Sehvermögen wahrnehmen).
PDF Dokumente gehören nach Klausel 3.1 zu den nicht-Web-Dokumenten (non-web document). Die Klausel 10 befasst sich ausschließlich mit dieser Art von Dokumenten. Somit sind für PDF-Dokumente die Anforderungen der Klausel 10 relevant. Sie ist inhaltlich nach den (in der EU 2016/2102 erwähnten) Grundprinzipien „wahrnehmbar“, „bedienbar“, „verständlich“ und „robust“ gegliedert und auch nach den Richtlinien, welche sich aus den Grundprinzipien ableiten. Die Richtlinien wiederum enthalten schlussendlich die testbaren Erfolgskriterien. Hierbei ist zu beachten, dass die Klausel fast ausschließlich auf die testbaren Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) verweist (zusätzlich hat sie noch zwei eigene Kriterien zu Untertiteln und Audio, welche aber für PDF Dokumente i.d.R. irrelevant sind). Werden die Kriterien für PDF Dokumente erfüllt, so sind diese Dokumente normkonform.
Zusammenfassung: PDF Dokumente müssen die Kriterien der Klausel 10 und somit auch teilweise die Kriterien der WCAG erfüllen, um normkonform zu sein.
WCAG
Was ist die WCAG?
Die WCAG ist eine Richtlinie für barrierefreie Webinhalte, welche in der ersten Fassung bereits im Jahr 1999 erschienen ist. Sie wird regelmäßig aktualisiert und liegt momentan in der Fassung 2.2 vor. Da die Richtlinie vom World Wide Web Consortium (W3C) und nicht von einer legislativen Einrichtung erstellt wurde, ist sie selbst nicht bindend. Es ist jedoch zu beachten, dass die Richtlinie (aktuell noch Fassung 2.1) beispielsweise in der EN 301 549 referenziert wird und aufgrund dieser Referenzierung bestimmte Inhalte eingehalten werden müssen.
Anwendungsbereich
Die WCAG findet Anwendung bei Web-Inhalten auf Desktop-PCs, Laptops, Tablets und mobilen Geräten. Es ist jedoch zu beachten, dass andere Verordnungen, Gesetze, Normen, etc. auch für nicht-Web-Dokumente (z.B. PDF Dokumente) auf die WCAG verweisen können. Damit gelten gewisse Inhalte der WCAG dann ebenfalls für die nicht-Web-Dokumente. In der EN 301 549 beispielsweise wird in der Klausel für nicht-Web-Dokumente die WCAG referenziert. Hintergrund ist hier, dass über Webseiten oft PDF Dokumente (und andere nicht-Web-Dokumente) heruntergeladen werden können. Und da solche Dokumente i.d.R. zum Inhalt der Webseite gehören, werden für diese Dokumente gleichermaßen Barrierefreiheitsanforderungen gestellt.
Zusammenfassung: Die Richtlinie ist für Web-Inhalte ausgelegt, jedoch wird sie von anderen Normen und Standards auch für nicht-Web-Dokumente referenziert.
Anforderungen im Hinblick auf PDF Dokumente
So wie Klausel 10 der EN 301 549 ist auch die WCAG in die vier Grundprinzipien „wahrnehmbar“, „bedienbar“, „verständlich“ und „robust“ gegliedert (die europäische Norm hat hier die Struktur der WCAG übernommen). Diese Prinzipien enthalten jeweils 12 Richtlinien, die dazu dienen, den Prinzipien gerecht zu werden. Damit die Richtlinien objektiv testbar sind, beinhalten sie wiederum prüfbare Erfolgskriterien.
In der EN 301 549 in Klausel 10 wird genau definiert, welche Erfolgskriterien der WCAG relevant sind. Diese gilt es dann zu erfüllen, da sie die Voraussetzung für die Konformität mit der EN 301 549 sind. Da die Liste der Kriterien relativ lang ist, wird hier auf Klausel 10 der EN 301 549 verwiesen.
Zusammenfassung: PDF Dokumente müssen sämtliche Erfolgskriterien der WCAG erfüllen, welche in Klausel 10 der EN 301 549 genannt werden.
DIN ISO 14289-1
Die (DIN) ISO 14289-1 ist eine internationale Norm, welche in der ersten Fassung im Jahr 2012 veröffentlicht wurde. Sie beschreibt „wie elektronische Dokumente im PDF-Format so repräsentiert werden können, dass die Datei barrierefrei zugänglich ist“. PDF Dokumente, die diese Norm erfüllen, werden auch als PDF/UA konform bezeichnet.
Anwendungsbereich
Die Einhaltung der Norm (wie auch jeder anderen Norm), egal ob international oder nicht, ist zunächst freiwillig. Eine Rechtsverbindlichkeit wird nur erreicht, wenn Gesetze oder Verordnungen auf die Normen verweisen. Zwischen Vertragspartnern kann aber natürlich auch die Einhaltung einer Norm vereinbart werden. In der Praxis ist der PDF/UA Standard mittlerweile so weit verbreitet, dass er selbst ohne Gesetze, Verordnungen oder Verträge angewandt wird und barrierefreie Dokumente fast nur noch PDF/UA konform akzeptiert werden.
Zusammenfassung: Die Norm wurde explizit für barrierefreie PDF Dokumente erstellt und die Einhaltung der Norm wird in der gängigen Praxis vorausgesetzt.
Anforderungen
In Klausel 7 werden konkrete technische „Anforderungen an das Dateiformat“ genannt. Werden diese Anforderungen einhalten, so ist ein PDF Dokument normkonform / PDF/UA konform.
Zusammenhänge
Nachdem Sie nun die einzelnen Vorgaben kennengelernt haben, können wir die Zusammenhänge nochmals genauer betrachten.
Wie Sie aus der obigen Grafik erkennen können, ist die Richtlinie (EU) 2016/2102 der übergeordnete Rechtsakt für den deutschsprachigen Raum. Diese Richtlinie beinhaltet selbst keine Anforderungen für barrierefreie Dokumente, sondern referenziert die harmonisierte europäische Norm EN 301 549. Die EN 301 549 stellt für den Anwendungsbereich der Richtlinie somit die Mindestanforderungen dar.
Als EU Richtlinie gehen die Anforderungen der Richtlinie in die nationalen Rechtsvorschriften von Deutschland (BITV2.0) und Österreich (WZG) ein und daher referenzieren auch diese beiden Länder automatisch die EN 301 549. Hierbei wird in der Regel nicht explizit die Norm EN 301 549 referenziert, sondern generell harmonisierte Normen zu welchen auch die EN 301 549 gehört. Für sogenannten „nicht-Web-Dokumente“, also auch PDF-Dokumente Dokumente, verweist die EN 301 549 fast immer auf Teile der WCAG 2.1.
Da die Schweiz nicht zur EU gehört, ist die Schweiz nicht dazu verpflichtet, die Vorgaben der EU Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften zu implementieren. Trotzdem wurde in der Schweiz ein Standard (eCH-0059) erarbeitet, welcher zwar nicht die EN 301 549 referenziert, aber dafür ebenfalls die WCAG 2.1.
In keinem der deutschsprachigen Länder wird die ISO 14289-1 in den Rechtsvorschriften referenziert. Die Einhaltung der Norm wird in der gängigen Praxis aber erwartet, wenn von barrierefreien PDF Dokumenten die Rede ist. Hintergrund ist möglicherweise, dass sie technisch viel konkreter ist, als alle anderen Vorgaben und damit die Prüfung auf Barrierefreiheit deutlich objektiver möglich ist.
Zusammenfassung: Schlussendlich referenzieren alle deutschsprachigen Länder in den aktuellen Rechtsvorschriften und Standards indirekt Teile der WCAG 2.1 im Zusammenhang mit PDF Dokumenten. Zudem ist die Einhaltung der ISO 14289-1 bei barrierefreien PDF Dokumenten gängige Praxis und wird erwartet.
Welche Vorgaben müssen für ein barrierefreies PDF erfüllt werden?
In Deutschland und Österreich müssen für barrierefreie PDF Dokumente die Vorgaben der Klausel 10 aus der EN 301 549 und die Vorgaben der Klausel 7 aus der ISO 14289-1 erfüllt sein. Da jedoch die Klausel 10 der EN 301 549 fast ausschließlich auf Teile der WCAG 2.1 verweist, sind im Endeffekt die WCAG 2.1 und die ISO 14289-1 relevant, was auch für die Schweiz gilt.
Glücklicherweise überschneiden sich die Kriterien der WCAG und der ISO 14289-1, weshalb es zunächst Sinn macht, die beiden Richtlinien zu vergleichen.
Unterschied zwischen WCAG und ISO 14289-1 (PDF/UA)
Die WCAG ist hauptsächlich für Web-Inhalte gedacht und somit nicht rein auf PDF Dokumente ausgelegt. Sie beinhaltet aber konkrete Anforderungen/Anweisungen, die PDF Dokumente einhalten müssen. Die Anforderungen sind jedoch noch nicht technisch ausgeführt. Ein Beispiel hierfür ist die Anforderung für Alternativtexte:
„Alle Nicht-Text-Inhalte, die dem Benutzer präsentiert werden, haben eine Textalternative, die einem äquivalenten Zweck dient, mit Ausnahme der unten aufgelisteten Situationen.“
Mit dieser Anforderung gäbe es nun verschiedene korrekte Möglichkeiten zur technischen Umsetzung, jedoch sollte immer eine vereinheitlichte Umsetzung angestrebt werden.
Die ISO 14289-1 (PDF/UA) hingegen beinhaltet Hinweise zur einheitlichen technischen Umsetzung und wurde speziell für barrierefreie PDF Dokumente erstellt. Wo die WCAG nur vorgibt, dass ein Alternativtext benötigt wird, spezifiziert die ISO Norm für Grafiken beispielsweise:
„Grafikobjekte müssen im Gegensatz zu Textobjekten mit einem Figure-Tag getaggt werden […], Figure-Tags müssen eine alternative Darstellung oder einen Ersatztext enthalten, der den mit dem Figure-Tag gekennzeichneten Inhalt repräsentiert […]“
Inhaltlich gesehen ist der PDF/UA Standard also technisch präziser und eindeutiger. Nun ist es jedoch so, dass die ISO Norm zwar die meisten WCAG Kriterien abdeckt, aber nicht alle. Das AIIM US Committee hat in der Vergangenheit den PDF/UA Standard mit der WCAG 2.0 verglichen und dabei festgestellt, dass folgende WCAG 2.0 Kriterien nicht mit der ISO Norm abgedeckt werden:
T1: WCAG 2.0 KRITERIEN, DIE NICHT VON DER ISO 14289-1 ABGEDECKT SIND |
---|
1.2.1 bis 1.2.9 |
1.4.3, 1.4.5 bis 1.4.9 |
3.2.3 bis 3.2.5 |
3.3.1, 3.3.3 bis 3.3.6 |
Es ist zudem zu beachten, dass mit der neuen Version der WCAG 2.1, weitere Kriterien hinzugekommen sind, welche auch in die EN 301 549 übernommen wurden und somit erfüllt werden müssen:
T2: IN DER WCAG 2.1 HINZUGEKOMMENE KRITERIEN, WELCHE IN DIE EN 301 549 ÜBERNOMMEN WURDEN |
---|
1.3.4 bis 1.3.5 |
1.4.10 bis 1.4.13 |
2.1.4 |
2.5.1 bis 2.5.4 |
4.1.3 |
Zusammengefasst bedeutet das, dass wenn Ihr Dokument bereits die Vorgaben der ISO 14289-1 erfüllt, Sie zusätzlich noch die folgenden nicht abgedeckten WCAG Kriterien prüfen müssen:
T3: WCAG 2.1 KRITERIEN, DIE NICHT VON DER ISO 14289-1 ABGEDECKT SIND |
---|
1.2.1 bis 1.2.9 (i.d.R. nicht relevant, da sich die Kriterien auf zeitbasierte Medien wie z.B. Videos beziehen und diese in PDFs nur extrem selten vorkommen) |
1.3.4 bis 1.3.5 |
1.4.3, 1.4.5 bis 1.4.9, 1.4.10 bis 1.4.13 |
2.1.4 |
2.5.1 bis 2.5.4 |
3.2.3 bis 3.2.5 |
3.3.1, 3.3.3 bis 3.3.6 |
4.1.3 |
Wie können die relevanten Vorgaben effizient geprüft werden?
Die manuelle Prüfung eines PDF Dokumentes auf die zuvor genannten Vorgaben ist extrem zeitaufwändig. Aus diesem Grund haben verschiedene Organisationen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, um die Prüfung und damit auch die Adaption von Barrierefreiheits-Standards zu erleichtern.
Matterhorn Protokoll
Das Matterhorn Protokoll ist eine Liste mit sämtlichen Fehlerkonditionen, die zur nicht-Einhaltung der ISO 14289-1 Norm führen. Wenn auf ein PDF Dokument also keine der Fehlerkondition mehr zutrifft, ist es PDF-UA konform.
Ein großer Vorteil des Protokolls ist, dass bei den Fehlerkonditionen zwischen maschinell prüfbar (M) und notwendiger menschlicher Prüfung (H) unterschieden wird. So dient das Protokoll als Grundlage für automatisierte Prüfungssoftwares, welche die maschinell prüfbaren Kriterien beurteilen können. Eine bekannte Softwares ist hier der PDF Accessibility Checker PAC2024.
PAC2024
Der PAC2024 ist eine Software, welche bei der Prüfung von PDF Dokumenten auf Barrierefreiheit unterstützt. PAC steht dabei für PDF Accessibility Checker. Im Vergleich zum Vorgänger PAC2021, führt der PAC2024 auch Qualitätsprüfungen durch, welche die manuelle Überprüfung der (H) Fehlerkonditionen etwas vereinfachen soll. Damit ist das Tool sowohl für die Prüfung der PDF/UA als auch der EN 301 549 Konformität extrem hilfreich. Wenn der PAC2024 also zeigt, dass alle maschinell prüfbaren Kriterien erfüllt sind, müssen die PDF Dokumente (mit Unterstützung des Tools) nur noch auf die (H) Fehlerkonditionen des Matterhorn Protokolls und die erweiterten WCAG Kriterien überprüft werden.
Von den zuvor genannten zusätzlichen WCAG Kriterien, deckt der PAC2024 folgende Kriterien ab:
T4: WCAG 2.1 KRITERIEN, DIE NICHT VON DER ISO 14289-1 ABGEDECKT SIND, ABER MIT DEM PAC2024 GEPRÜFT WERDEN KÖNNEN |
---|
1.2.1 bis 1.2.5 |
1.3.4 bis 1.3.5 |
1.4.3, 1.4.5, 1.4.10 bis 1.4.13 |
2.1.4 |
2.5.1 bis 2.5.4 |
3.2.3 bis 3.2.4 |
3.3.1, 3.3.3 bis 3.3.4 |
4.1.3 |
Übrig bleiben also noch die Kriterien:
T5: WCAG 2.1 KRITERIEN, DIE NICHT VON DER ISO 14289-1 ABGEDECKT SIND UND AUCH NICHT MIT DEM PAC2024 GEPRÜFT WERDEN KÖNNEN |
---|
1.2.6 bis 1.2.9 (i.d.R. nicht relevant, da sich die Kriterien auf zeitbasierte Medien wie z.B. Videos beziehen und diese in PDFs nur extrem selten vorkommen) |
1.4.6 bis 1.4.9 |
3.2.5 |
3.3.5 bis 3.3.6 |
Für die Prüfung eines PDF Dokuments im deutschsprachigen Raum bedeutet das also, wenn ein Dokument:
- den PAC2024 Prüfprozess erfolgreich passiert,
- keine (H) Kriterien des Matterhorn Protokolls mehr auf das Dokument zutreffen und
- die WCAG Restkriterien aus Tabelle T5 erfüllt sind,
so ist das Dokument ISO 14289-1 und EN 301 549 konform und erfüllt damit alle Voraussetzungen für ein barrierefreies Dokument.
Sie wissen nun, welche Vorgaben Sie bei der Erstellung von barrierefreien PDFs einhalten müssen. Sehen Sie sich jetzt an, welche Softwares Sie für die Erstellung benötigen.